Seminare für Betriebsräte
Für unsere Seminare nach § 37 Abs. 6 und 7 BetrVG arbeiten wir eng mit dem Bildungswerk der Nordrhein-Westfälischen Wirtschaft e. V. zusammen.
Gemeinsam weiterbilden. Gemeinsam weiterkommen.
Nach dem BetrVG hat jedes Betriebsratsmitglied während seiner Amtszeit Anspruch auf insgesamt drei Wochen Bildungsurlaub – Erstmitglieder sogar auf vier Wochen. Dieser Bildungsurlaub kann ausschließlich für Seminare genutzt werden, die von der zuständigen obersten Landesarbeitsbehörde als geeignet anerkannt sind. Die entsprechenden Betriebsratsseminare gelten sowohl als Veranstaltungen im Sinne des § 37 Abs. 6 als auch Abs. 7 BetrVG.
Sie haben Interesse an einem Seminar für Ihren Betriebsrat?
Rufen Sie uns an. Wir beraten Sie gerne.