Gemeinsam weiterbilden. Gemeinsam weiterkommen.

Nach dem BetrVG hat jedes Betriebsratsmitglied während seiner Amtszeit Anspruch auf insgesamt drei Wochen Bildungsurlaub – Erstmitglieder sogar auf vier Wochen. Dieser Bildungsurlaub kann ausschließlich für Seminare genutzt werden, die von der zuständigen obersten Landesarbeitsbehörde als geeignet anerkannt sind. Die entsprechenden Betriebsratsseminare gelten sowohl als Veranstaltungen im Sinne des § 37 Abs. 6 als auch Abs. 7 BetrVG.

Sie haben Interesse an einem Seminar für Ihren Betriebsrat?

Rufen Sie uns an. Wir beraten Sie gerne.

Ihre Ansprechpartnerinnen

Birgit Esser
Katja Beyse
Katja Pohl

Telefon: 02151 6270-19
E-Mail: seminare@un-bw.de

Unser aktuelles Seminarangebot

Führung und Zusammenarbeit

Stärken Sie Ihre Führungsrolle mit praxisnahen Impulsen und modernen Methoden.

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Entwicklung und Persönlichkeit

Investieren Sie in Ihre eigene Weiterentwicklung für mehr Souveränität im beruflichen Alltag.

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Rechtsthemen

Nutzen Sie das Seminarwissen für mehr Rechtssicherheit im Unternehmen.

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