Gemeinsam weiterbilden. Gemeinsam weiterkommen.

Nach dem BetrVG hat jedes Betriebsratsmitglied während seiner Amtszeit Anspruch auf insgesamt drei Wochen Bildungsurlaub – Erstmitglieder sogar auf vier Wochen. Dieser Bildungsurlaub kann ausschließlich für Seminare genutzt werden, die von der zuständigen obersten Landesarbeitsbehörde als geeignet anerkannt sind. Die entsprechenden Betriebsratsseminare gelten sowohl als Veranstaltungen im Sinne des § 37 Abs. 6 als auch Abs. 7 BetrVG.

Sie haben Interesse an weiteren Seminarthemen für Betriebsräte?

Rufen Sie uns an. Wir beraten Sie gerne.

Ihre Ansprechpartnerinnen

Birgit Esser
Katja Beyse
Katja Pohl

Telefon: 02151 6270-19
E-Mail: seminare@un-bw.de