Recher Chemie – Seminare

Grundlagen II: Das Betriebsverfassungsgesetz - Rüstzeug für die Mitbestimmung und Mitwirkung

Ein Betriebsräteseminar

Seminarziel:
In diesem Aufbauseminar geht es um das Verhältnis zwischen Betriebsrat bzw. Betriebsratsmitglied und Arbeitgebenden. Die Teilnehmenden erhalten grundlegende, gesetzesaktuelle sowie vertiefende Kenntnisse, um ihre Mitwirkungs- und Mitbestimmungsrechte zielgerichtet und effektiv ausüben zu können. Neben praktischen Tipps zur Organisation des Betriebsrats vermittelt das Seminar die Aufgaben, Rechte und Pflichten eines Betriebsratsmitglieds bei der Mitwirkung und Mitbestimmung in den drei wesentlichen Kernbereichen der Betriebsratstätigkeit: den sozialen, personellen und wirtschaftlichen Angelegenheiten. Zudem erfahren die Teilnehmenden, wie eine Betriebsvereinbarung auf Augenhöhe ausgehandelt werden kann. 


Themenübersicht

Aufbau und Konzeption des Betriebsverfassungsgesetzes

Praktische Tipps zur Organisation des Betriebsrats:
• Vertrauliche Zusammenarbeit
• Beratungs- und Verhandlungspflicht

Wie eine Betriebsratssitzung ordnungsgemäß abläuft:
• Bildung von Ausschüssen

Mitbestimmung in sozialen Angelegenheiten:
Betriebsordnung
Arbeitszeitgestaltung
Sozialreinrichtungen
Arbeitsschutz

Aufgaben der Einigungsstelle

Betriebsvereinbarung:
• Regelungsgrundlagen
• Beteiligungsrechte Betriebsrat
• Erzwingbare und freiwillige Betriebsvereinbarung

Mitwirkung/Mitbestimmung in personellen Angelegenheiten:
• Allgemeine personelle Angelegenheiten
• Personelle Einzelmaßnahmen: Einstellung, Versetzung, Ein-/Umgruppierung, Kündigung

Mitwirkung/Mitbestimmung in wirtschaftlichen Angelegenheiten:
• Wirtschaftsausschuss
• Betriebsänderung
• Sozialplan/Interessenausgleich

Lehrmethode:
Lehrgespräch, Gesprächskreis, Erfahrungsaustausch, praxisorientierte Übungen

 

Termine auf AnfrageAnfragen

Neue Betriebsratsmitglieder und jene, die vorhandenes Wissen vertiefen und auffrischen möchten

Die Teilnahme für Betriebsratsmitglieder ist i.d.R. kostenlos.

Bei Stornierungen innerhalb von drei Wochen vor Seminarbeginn werden Gebühren erhoben (920,00 € bei einem Seminar von 5 Tagen Dauer; 650,00 € bzw. 620,00 € bei einem Seminar von 3 Tagen Dauer, 520,00 € bzw. 480,00 € bei einem zweitägigen Seminar und 210,00 € bei einem eintägigen Seminar). Bei einer Absage weniger als eine Woche vor Seminarbeginn oder bei Nichterscheinen zum Seminar wird die Seminargebühr in voller Höhe berechnet.

Sie haben weitere Fragen?
Dann rufen Sie uns an:
 
Lydia Czapla und Katja Pohl
Telefon 02151 6270-19