Seminare für Betriebsräte
Für unsere Seminare nach § 37 Abs. 6 und 7 BetrVG arbeiten wir eng mit dem Bildungswerk der Nordrhein-Westfälischen Wirtschaft e. V. zusammen.
Gemeinsam weiterbilden. Gemeinsam weiterkommen.
Nach dem BetrVG hat jedes Betriebsratsmitglied während seiner Amtszeit Anspruch auf insgesamt drei Wochen Bildungsurlaub – Erstmitglieder sogar auf vier Wochen. Dieser Bildungsurlaub kann ausschließlich für Seminare genutzt werden, die von der zuständigen obersten Landesarbeitsbehörde als geeignet anerkannt sind. Die entsprechenden Betriebsratsseminare gelten sowohl als Veranstaltungen im Sinne des § 37 Abs. 6 als auch Abs. 7 BetrVG.
Aktuelle Seminare für Betriebsratsmitglieder
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Grundlagen I: Der Betriebsrat – Organisation, Aufgaben, Rechte und Pflichten rechtssicher beherrschen – Intensivkurs zur täglichen Betriebsratsarbeit (Seminar nach § 37 Abs. 6 BetrVG)
Update Arbeitsrecht – Aktuelles aus dem Arbeitsrecht für die Praxis; Online-Training (Seminar nach § 37 Abs. 6 BetrVG)
Grundlagen II: Betriebsverfassungsrecht – Mitbestimmungsrechte (Seminar nach § 37 Abs. 6 BetrVG)
Grundlagen III: Know-how im Arbeitsrecht – kompakt, effektiv und praxisnah (Seminar nach § 37 Abs. 6 BetrVG)
Sie haben Interesse an weiteren Seminarthemen für Betriebsräte?
Rufen Sie uns an. Wir beraten Sie gerne.